Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Informationen im Bezug auf Ihre und die Sicherheit Dritter.:
- Die Verwendung von UV-Lichtquellen ist nur fachkundigen und unterwiesenen Personen zu gewähren!
- Der Betrieb einer UV-Lichtquelle ist nur unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften BGV B“ und BGI 8 32 >Laserstrahlung< erlaubt!
- Um eine Schädigungen der Augen zu vermeiden ist eine Nutzung von geeigneten Schutzbrillen oder UV-Filtern vorgeschrieben!
- In der EM 6 ab2-1.4 nach EN 170 bei einer Risikoklasse 2 ist ein Augenschutz vorgeschrieben.
- Schauen Sie unter keinen Umständen während des Betriebs in ein UV-Lichtquelle! Selbst ein kurzer Blick könnte sehr schädlich für Ihre Augen sein!
- Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Dritte vor UV- Strahlung zu schützen!
- Verweiden Sie eine länger währende Bestrahlung der Haut oder anderem Gewebe!
- UV-Lampen müssen für Kinder unzugänglich gelagert und aufbewahrt werden!
DIN EN 166 – Persönlicher Augenschutz
Die europäische Norm DIN EN 166 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz im Allgemeinen. Schutzbrillen nach DIN EN 166 bestehen aus Brillenkörper und Sichtscheiben, die in den Folgenormen nach Sicherheits-Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung aufgeteilt sind.
Kennzeichnungen nach DIN EN 166
Technische Informationen der Sichtscheiben von Schutzbrillen werden nach EN 166 in folgender Reihenfolge angegeben:
- Schutzstufe (nur Filter)
- Identifikationszeichen des Herstellers
- Optische Klasse (außer Vorsatzscheiben)
- Zertifizierungszeichen (falls zutreffend)
- Kurzzeichen für mechanische Festigkeit
- Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall
DIN EN 170 – Ultraviolettschutzfilter
In den Standards für Produktsonderanforderungen legt die DIN Norm EN 170 die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Ultraviolettschutzfilter fest. Durch zu langes Einwirken von Ultraviolett-Licht auf die Linse des Auges kann diese ihre Transparenz verlieren, was möglicherweise Sehbeeinträchtigungen oder Sehverlust zur Folge hat. Schutzbrillen-Scheiben nach EN 170 erfüllen daher Leistungsanforderungen, die das Auge bei gefährdenden Arbeiten vor ultravioletter Strahlung schützen.
Im Gegensatz zum Schweißerschutzfilter nach EN 169 sind die UV-Schutzfilter nicht für die direkte oder indirekte Beobachtung eines Lichtbogens geeignet.
Batteriegesetz / Entsorgungs- und Umweltbestimmungen / Hinweise
Im Lieferumfang einiger unserer Artikel befinden sich Akkus und Batterien. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Produkte sind wir als Händler, gemäß Batteriegesetz, verpflichtet unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Hierbei sollten Verbraucher Folgendes beachten:
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt werden.
Verbrauchte Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie auch Haushalts-Batterien und –Akkus an uns zurücksenden.
Sie können aber auch Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgeben – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) kleben Sie bitte vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen können.
Sofern Sie verbrauchte Batterien und Akkus unentgeltlich an uns zurücksenden möchten, dann bitte an folgende Adresse:
opcoms
Wilhelmstraße 125
53721 Siegburg
Bitte achten Sie auf ausreichende Frankierung beim Postversand.
Akkus und Batterien bitte nur vollständig entladen an uns zurücksenden. Bitte sorgen Sie z.B. durch Abkleben oder Isolieren der Pole dafür, dass kein Kurzschluss entstehen kann.
Batterien, die Schadstoffe enthalten können, sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Symbol befindet sich in der Regel die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Zum Beispiel:
– Cd- für Cadmium, enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.
– Pb- für Blei, enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
– Hg- für Quecksilber, enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
oder –Li- für Lithium.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!